1. Leistungen von wohl+fit
Das Mitglied kann die Einrichtung von wohl+fit während der im Aushang festgelegten Kurszeiten benutzen (Änderungen vorbehalten).
2. Persönliches Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht aus dieser Mitgliedschaft ist nur mit schriftlicher Einverständnis von wohl+fit übertragbar.
3. Nutzungsverhinderung/Ruhezeiten
Eine vorübergehende Nutzungsverhinderung wegen Krankheit bis zu 14 Tagen wird nicht als Ausfallzeit anerkannt und entbindet nicht von der Beitragszahlung.
Bei Krankheit von mehr als zwei Wochen Dauer ruht die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Sie verlängert sich automatisch um die Länge der Ausfallzeit.
Bei Nutzungsverhinderung durch Schwangerschaft besteht ab der 3. Schwangerschaftswoche ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
5. Gesundheitliche Eignung
Das Mitglied versichert, dass es zur allgemeinen Nutzung der Einrichtung von wohl+fit gesundheitlich in der Lage ist.
6. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied bei monatlicher Zahlung in Verzug und wird die fällige Rate nicht binnen einer Woche nach Mahnung ausgeglichen, so ist der gesamte, für die Mitgliedschaftsdauer noch geschuldete Beitrag sofort zur Zahlung fällig.
7. Haftung
wohl+fit haftet nicht für Schäden und Verletzungen jeglicher Art und Verlust von Wertgegenständen oder Sonstiges (Kleidungsstücke etc.).
8. Kündigung
Sowohl das Mitglied als auch wohl+fit kann eine Mitgliedschaft vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mitgliedsdauer schriftlich kündigen. Ausschlaggebend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei wohl+fit. Ruhezeiten verlängern die Mitgliedschaftsdauer und damit den Kündigungstermin entsprechend.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist bei einem Umzug weiter als 15 km Entfernung gegen Vorlage der Meldebescheinigung möglich.
Wohl+fit ist berechtigt, das Mitglied bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung oder die Anstandsregel fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon geleitstete Beitrag nicht erstattet. Schadensersatzansprüche von wohl+fit bleiben hiervon unberührt.
9. Nebenabreden und Änderungen
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, so auch die Änderung dieser Klausel. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass vor oder bei Vereinbarungen der Mitgliedschaft solche Absprachen mündlich nicht erfolgt sind.
10. Wirksamkeit
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der übrige Inhalt der Vereinbarung hiervon unberührt. Die unwirksamen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechen.
11. Änderungen
wohl+fit behält sich Änderungen des Stundenplans, des Personals, der Schließzeiten und der Geschäftsbedingungen vor.
Stand 11/2010
